Förderungen / Sparprogramme

 

1.1 Sparen mit der Handwerkerrechnung / Arbeitsleistung

 

Neu ab 1. Januar 2009 doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Wohnung modernisieren- 1.200 Euro sparen

 

 

Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften können den auf 20 Prozent von 6.000 Euro verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen. Dieser Flyer informiert über wichtige Details für Kunden und Betriebe.

 

 

Voraussetzungen  für Steuerbonus

 

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dies sind beispielsweise:

-          Arbeiten an Innen- und Außenwänden

-          Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. Ä.

-          Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen

-          Streich / Lackieren von Türen, Fenstern ( innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und –rohren

-          Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)

-          Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen

-          Modernisierung oder Austausch der Einbauküche

-          Modernisierung des Badezimmers

-          Reparatur und Wartung von Gegenstände im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)

-          Maßnahmen der Gartengestaltung

-          Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück

-          Gebühren für Schornsteinfeger

-          Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen (z.B. Kabel für Strom und Fernsehen)

     

    Leistung muss im Haushalt erbracht werden

    

-          In bestehenden Gebäuden sind handwerkliche Tätigkeiten (auch Herstellungsaufwand ) grundsätzlich begünstigt, im Rahmen einer Neubaumaßnahme dagegen nicht.

-          Die Handwerkerleistung ist begünstigt, wenn sie im Haushalt des Auftragsgebers erfolgt- es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.

-          Wichtig: Wird z.B. ein Fenster in der Werkstatt des Handwerkes angefertigt, sind nur Arbeitskosten für den Einbau des Fensters im Haushalt begünstigt.

 

 

Eigentümergemeinschaften

 

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (z. B. Eigentümer einer Eigentumswohnung), die Handwerkerleistungen  für das Gemeinschaftseigentum – im Regelfall über einen Verwalter- beauftragten und den Steuerbonus nutzen möchten, ist Folgendes zu beachten:

-          In der Jahresabrechnung müssen die im Kalenderjahr für Handwerkerleistungen unbar gezahlte Beträge gesondert aufgeführt werden.

-          Der Anteil der steuerbegünstigten Kosten (Arbeits- und Fahrtkosten) muss ausgewiesen sein.

-          Der Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers ist anhand seines Beteiligungsverhältnisses individuell zu errechnen (z.B. durch Grundbuchauszug) bzw. wird vom Verwalter bescheinigt.

Nachweise für Steuerbonus

 

 

- Die Aufwendungen  für Handwerkerleistungen werden durch eine Rechung des                                                                                                                                                                                             

         Handwerkers nachgewiesen .

-          Materialkosten sind nicht begünstigt.

-          Arbeitskosten sowie Fahrtkosten einschließlich darauf entfallender Mehrwertsteuer sind begünstigt- ein gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer ist dabei nicht erforderlich. Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein.

-          Bei Wartungsverträgen, bei denen sich die Arbeitskosten pauschal aus einer Mischkalkulation ergeben, genügt eine Anlage zur Rechnung, aus der die Arbeitskosten hervorgehen.

-          Auch von Kleinunternehmern ausgestellte Rechnungen, die keine Mehrwertsteuer ausweisen, sind begünstigt.

-          Die unbare Zahlung auf das Konto des Handwerkers wird nachgewiesen (z.B. durch Überweisungsbeleg, Kontoauszug, Verrechnungsscheck, Teilnahme am Electronic- Cash-Verfahren). Barzahlungen sind nicht begünstigt.

 

 

Hinweis:

 

Der Steuerbonus kann nicht gewährt werden, wenn die Handwerkerleistungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.

 

 

Alte Regelung gilt bis 31. Dezember 2008

 

Für Handwerkerleistungen, die bis 31. Dezember 2008 erbracht werden, gilt die bisherige Regelung: 20 Prozent von maximal 3.000 Euro der Handwerkerkosten sind begünstigt- also bis zu 600 Euro pro Jahr und Haushalt.

 

 

Höhe des Steuerbonus

 

Ab 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen- also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).

 

 

Hinweis:

 

Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und z.B. aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 1.200 Euro gewährt.

 

Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im eigenen Haushalt erbracht werden (z.B. Reinigen der Wohnung durch einen Fensterputzer), kann zusätzlich der allgemeine Steuerbonus zur Förderung privater Haushalte in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs.2 EStG). Dieser Steuerbonus wird in Höhe von bis zu 4.000 Euro (20 Prozent von maximal 20.000 Euro) gewährt.

 

 

Beispiel:

 

Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2009 Arbeitskosten für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen in Höhe von 4.600 Euro, Wartungskosten für die Heizungsanlage in Höhe von 400 Euro und Reparaturkosten (Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200 Euro gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschl. MwSt.).

 

 

Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:

 

Arbeitskosten Sanierung                     4.600 Euro

Wartungskosten                                      400 Euro

Reparaturkosten                                      200 Euro

(alle einschl. MwSt.)

 

Gesamt                                                 5.200 Euro

x 20 % Förderung =              1.040 Euro Steuerbonus

 

 

Wann und wo gibt es den Steuerbonus?

 

Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.

 

Fragen Sie beim Baugeschäft Driesch nach.

1.2 Sparen mit Rente pro Jahr im Haushalt

Sie können pro Jahr erhalten:

v    152,00 Euro als ledige Person vom Staat

v    304,00 Euro als Fam. verheiratet vom Staat

v    138,00 Euro pro Kind pro Jahr von Staat

v    trift nicht zu für Selbstständige

v    trift zu für Arbeitnehmer

Fragen Sie beim Baugeschäft Driesch nach oder gleich unter (03603) 846142, Herr Zimmermann.

1.3 Fördermöglichkeiten beim Bauen

Sie können Informationen erhalten unter:

http://www.fe-bis.de/          Infos in Zeitschrift Finanztest 03/06, www.finanztest.de

www.KfW.de                    Faxabruf: Konditionen 06974314214

http://www.kfw-foerderbank.de/

www.baufoerderer.de

1.4 Kredite über Baustoffhändler

Sie können Kredite zum Bauen erhalten unter:

www.baywa.de

www.melle.de

Fragen Sie beim Baugeschäft Driesch nach.

 

Attraktive Konditionen für Wohnungsbau

 

Thüringer Familienbaudarlehn

 

 

Mühlhausen.

Der Fachdienst Bau und Umwelt –  Wohnungsbauförderung – des Unstrut-Hainich-Kreises informiert, dass ab sofort Anträge für das „ Thüringer Familienbaudarlehn“

gestellt werden können.

Bis zu 30 Prozent aller Kosten (maximal 100.000 Euro) können für den Bau, Kauf, Umbau oder Ausbau der eigenen vier Wände über die Thüringer Aufbaubank finanziert werden.

Die Darlehen müssen nachrangig besichert werden ; sie ergänzen die Finanzierung der Bank und Sparkassen.

Die Konditionen sind attraktiv: Der Zinssatz liegt zurzeit bei 4,57 Prozent pro Jahr (effektiv 4,79 Prozent,  Stand 16.01.2008); die Zinsbildung beträgt zehn Jahre.

Die Tilgung beläuft sich auf anfänglich 1,7 Prozent im Jahr.

Auch für die Modernisierung der eigenen vier Wände bietet die Aufbaubank ein Förderprogramm an:

Der Zinssatz beträgt aktuell nur 4,05 Prozent fest auf zehn Jahre (effektiv 4,32 Prozent, Stand 16.01.2008). Praktisch alle Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. eine neue Heizung,

eine bessere Wärmedämmung oder ein neues Dach können bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten nachrangig finanziert werden.

Die Vergabe der Darlehen ist an bestimmte Einkommensgrenze gebunden. Die Thüringer Aufbaubank refinanziert die Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Informationen erteilt der Fachdienst Bau und Umwelt,

 Telefon 03601/802795 oder 03603/802795.